iPunkt-Denkpause
Arbeitskräfte mit IV-Rente – was Unternehmen wissen sollten!
Erwerbstätige mit IV-Rente bringen sich vielerorts wertschöpfend in Unternehmen ein – dies gilt vermehrt auch für Arbeitskräfte mit einer ganzen IV-Rente. Wenn Unternehmen Mitarbeitende anstellen und einarbeiten, ist die Konformität mit geltendem Arbeitsrecht eine Grundvoraussetzung. Das ist bei Erwerbstätigen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung nicht anders – nur:
- Wie muss der Arbeitsvertrag für Erwerbstätige mit ganzer Rente ausgestaltet
sein? - Wie sind Sozialversicherungen und Mindestlohn geregelt?
- Welche fachliche und finanzielle Unterstützung besteht für alternative
Arbeitsverhältnisse?
Im Austausch mit Fachpersonen und erfahrenen Arbeitgebenden gewinnen Sie bei dieser iPunkt-Denkpause einen kompakten Einblick in die Besonderheiten von Arbeitsmodellen für Erwerbstätige mit IV-Rente.
Programm
16:30 Uhr
Eintreffen der Gäste
17:00 Uhr
Begrüssung und Einstieg
Fallbeispiel aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Welche Abklärungen benötigt es?
Klärung Leistungsfähigkeit, Unterstützungsbedarf, Sozialversicherungen, Arbeitsvertrag, Betrachtung Mindestlohn.
Im Gespräch sind u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite, der Invalidenversicherung sowie Arbeitnehmer und Jobcoaches
18:15 Uhr
Abschluss, Apéro, Austausch und Vernetzung
Anmeldung und Auskunft
Anmeldung bitte bis Montag, 07. September 2026 unter:
portal.ipunkt.swiss/event