Änderungen der US-Zölle

Die US-Regierung hat unter der Administration Trump umfangreiche Änderungen an den Zollsätzen beschlossen. Dieser Artikel bietet eine kompakte Übersicht der relevanten Zollerhöhungen für Schweizer Exporteure.
Ab dem 5. April erhebt die USA Basiszölle gemäss Executive Order vom 2. April 2025 in der Höhe von 10 Prozent für alle Importe zusätzlich zu bereits bestehenden Gebühren, Steuern und Zollabgaben.
Ab dem 9. April folgen länderspezifische Zölle ("reciprocal tariffs") von bis zu 49 Prozent. Der länderspezifische Zollsatz für die Schweiz beträgt übermässig hohe 32 Prozent gemäss Annex I der Verordnung.
Güter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits auf ihrem endgültigen Verkehrsträger (Schiff oder Flugzeug) befinden und somit im Transit sind, unterliegen dieser Zollerhöhung nicht. Ebenfalls beziehen sich die ad-valorem Abgaben nur auf den nicht-US-Anteil von Artikel, sofern der US-Anteil mindestens 20 Prozent beträgt.
Diese Zölle gelten gemäss Executive Order nicht für folgende Produkte (Zolltarifnummern gemäss Annex II und gemäss Verordnung):
- Pharmazeutische Produkte
- Kupfer
- Halbleiter
Gewisse Holzprodukte sowie Energie und Rohstoffe, die in den USA nicht existieren - Stahl und Aluminium (Zölle von 25%)
- Importfahrzeuge (Zölle von 25% ab 3. April) und Autoteile (Zölle von 25% ab 3. Mai 2025), Waren die unter das USMCA-Abkommen fallen, sind ausgenommen.
Unmittelbare Massnahmen für Unternehmen:
Viele Unternehmen haben angesichts der angekündigten Zölle in den vergangenen Wochen ihre Daten sorgfältig analysiert und teilweise auch gewisse Szenarien aufgestellt. Wenn dies noch nicht geschehen ist, dann wäre es wohl höchste Zeit dazu. Mit der jüngsten Ankündigung sollten sich Unternehmen nun auf die Umsetzung von Zollminderungsstrategien und die Erkundung verschiedener Optionen konzentrieren, darunter:
- Zollursprung, Bewertung und Zollklassifizierung kontrollieren: Überprüfen Sie den Ursprung der Waren, erkunden Sie Strategien zur Reduzierung der Zollbewertung und stellen Sie eine genaue Zollklassifizierung sicher, um Zollverpflichtungen zu minimieren.
- Wert der Ware evaluieren: Gibt es Möglichkeiten zur Minderung des für den Zoll massgeblichen Wertes der Ware?
- Zollentlastungsprogramme erwägen: Erwägen Sie die Nutzung von Zollentlastungsprogrammen wie Zollrückerstattungen (Duty Drawbacks), wo verfügbar.
- Verträge prüfen: Abklären, wie in den Verträgen geregelt ist, wer Importzollaufwände übernimmt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unser SOHK-Export-Team (export@sohk.ch), an das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise (exporthelp@s-ge.com) oder an das PwC-Zoll- und Handelsteam unter der Leitung von Simeon Probst (simeon.probst@pwc.ch) und Katya Rassadkina (ekaterina.rasadkina@pwc.ch) wenden.