Schutzstatus S: Einführung der Meldepflicht anstelle der Bewilligungspflicht
Der Bundesrat hat zwei Entscheide zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S gefällt, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine weiter zu erleichtern und ihre Eigenständigkeit zu fördern. Er hat einerseits die Bewilligungspflicht bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S durch eine Meldepflicht ersetzt und andererseits die Teilnahme an Integrationsmassnahmen für Schutzsuchende, die Sozialhilfe beziehen, gesetzlich geregelt.
Der Bundesrat hat zwei Entscheide zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus gefällt, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine weiter zu erleichtern und ihre Eigenständigkeit zu fördern.
Einführung der Meldepflicht anstelle der Bewilligungspflicht
Ab dem 1. Dezember 2025 wird die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine Meldepflicht ersetzt. Damit setzt der Bundesrat eine Forderung um, welche die Solothurner Handelskammer und viele weitere Organisationen seit langem gefordert hat. Obwohl die entsprechende Verordnungsänderung erst per 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, ist es für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende per sofort möglich, die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit über «EasyGov.swiss», den Online-Schalter für Unternehmen, oder direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde zu melden. Die direkte Meldung hat über das Meldeformular des Staatssekretariats für Migration für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer zu erfolgen. Die Erwerbstätigkeit darf aufgenommen werden, sobald die Meldung erfolgt ist.
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Teilnahme an Integrationsmassnahmen für Schutzsuchende, die Sozialhilfe beziehen, gesetzlich zu regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Personen zur aktiven Teilnahme verpflichtet werden können und bei einer Nichtteilnahme eine Kürzung der Sozialhilfeleistungen möglich ist, analog zu den bereits bestehenden Regelungen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
Weitere Informationen zum Bundesratsentscheid finden Sie hier: Medienmitteilung Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Update Infoblatt «Anstellung von Personen mit Schutzstatus S»
Die Solothurner Handelskammer hat entsprechend den Änderungen des Bundesrates das Informationsblatt zur Anstellung von Personen mit Schutzstatus S angepasst. Das Merkblatt umfasst die wichtigsten Informationen, Kontakte und Unterstützungsmöglichkeiten rund um die Einstellung von Personen aus der Ukraine.
Sie finden die aktuelle Ausgabe des Infoblatts nachfolgend als Download: