Informationen zur Einstellung von Personen mit Schutzstatus S (Update)

Seit Frühling 2024 liegt der kurz- und mittelfristige Fokus von geflüchteten Personen aus der Ukraine nicht mehr auf der Rückkehr, sondern auf der Integration in den Arbeitsmarkt. Seither hat sich die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S zwar spürbar erhöht, aber nicht im gewünschten Ausmass. Am 28. Mai hat der Bundesrat nun für jene Personen mit Schutzstatus S, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent bis Ende 2025 als Ziel festgelegt. Um das anvisierte Ziel zu erreichen, sind zusätzliche Massnahmen nötig. Beispielsweise gibt es neu eine spezielle RAV-Vermittlungsstelle für arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S. Aber auch sogenannte Matching-Anlässe könnten bei Bedarf organsiert werden.
Seit Jahresbeginn 2024 hat sich im Kanton Solothurn die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S im erwerbsfähigen Alter von rund 20 Prozent auf rund ein Drittel im April 2025 erhöht. Von denjenigen, welche im Jahr 2022 angekommen sind, hat sich die Quote auf knapp 43 Prozent erhöht. Das Erreichen des anvisierten Ziels bei dieser Kohorte von 50 Prozent bis Ende 2025 ist angesichts der aktuellen Wirtschaftslage eine Herausforderung.
Aus Sicht der Wirtschaft ist es jedoch richtig, ein ambitioniertes Ziel zu haben, denn Arbeitgeber haben ein Interesse, das Arbeitskräftepotenzial der Ukrainerinnen und Ukrainer bestmöglich zu nutzen. Zudem bedeutet eine Anstellung ein Gewinn für die Betroffenen und schliesslich sinken die Sozialkosten, wenn möglichst viele Personen mit Schutzstatus S den Weg in den Arbeitsmarkt finden.
Zusätzliche Massnahmen notwendig
Um das Ziel zu erreichen, werden im Kanton Solothurn die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration weiter intensiviert. Auch die Wirtschaftsverbände beteiligen sich an den Bemühungen und haben sich verpflichtet, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten zur Einstellung von Geflüchteten aus der Ukraine zu informieren und zu sensibilisieren. Wer eine Person mit Schutzstatus S anstellen möchte, kann dies ohne grosse Hürden tun, es braucht lediglich eine Arbeitsbewilligung durch das Migrationsamt (MISA).
Neuer RAV-Vermittler für Personen aus der Ukraine
Ukrainerinnen und Ukrainer können direkt über die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) oder über die Vermittlung durch eine Organisation der Arbeitsmarktintegration angestellt werden. Nachdem im vergangenen Jahr vor allem die Vermittlung über die Organisationen der Arbeitsmarktintegration (Regiomech, Oltech, Netzwerk Grenchen, impegia) im Zentrum stand, wurde in diesem Frühjahr zusätzlich eine direkte Anlaufstelle beim RAV geschaffen, die sich um die Vermittlung von arbeitsmarktfähigen Personen mit Schutzstatus S kümmert. Die zuständige Person beim RAV ist Joël Schwager (Telefon: 032 627 96 83 oder E-Mail: joel.schwager@awa.so.ch).
Offene Stellen, die durch eine Person aus der Ukraine besetzt werden könnten, können Herrn Schwager direkt gemeldet werden. Alternativ melden Unternehmen ihren Bedarf bei einer der vier zuständigen Organisationen der Arbeitsmarktintegration. Die entsprechenden Kontakte und alle wichtigen Informationen zur Einstellung von Personen mit Schutzstatus S finden Sie auf dem nachfolgenden Merkblatt.
Möglichkeit von Matching-Anlässen für Branchen und Berufsgruppen
Die Solothurner Handelskammer prüft aktuell den Bedarf nach möglichen Matching-Anlässen für bestimmte Branchen mit Personalbedarf. An einem Matching-Anlass könnten sich interessierte Stellensuchende mit Arbeitgebern einer bestimmten Branche begegnen und gegebenenfalls finden.
Falls Sie denken, dass ein Matching-Anlass für Ihre Branche Sinn machen könnte, dann melden Sie sich beim zuständigen Projektleiter der Solothurner Handelskammer (Christian Hunziker, christian.hunziker@sohk.ch; 032 626 24 23).