Inkrafttreten des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EFTA-Indien auf den 1. Oktober 2025
Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des umfassenden Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (TEPA) werden auf das Datum des Inkrafttretens im elektronischen Zolltarif Tares angepasst. Ab dem gleichen Zeitpunkt werden Indien die Zollpräferenzen nach dem Allgemeinen Präferenzen-System für Entwicklungsländer nicht mehr gewährt.
Das vollständige Zirkular mit allen Details zum Freihandelsabkommen EFTA-Indien finden Sie nachfolgend.