Notwendiger Schritt für ein modernes Personalrecht

Die Solothurner Handelskammer (SOHK) begrüsst mit Nachdruck den Entscheid des Regierungsrates, den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2025 zu kündigen. Der Regierungsrat setzt damit einen dringend notwendigen Impuls für ein differenziertes, flexibles und zukunftsgerichtetes Personalrecht, das den vielfältigen Anforderungen der unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Dienstes besser gerecht wird.
Der bisherige GAV bildete die Komplexität der verschiedenen Bereiche des Kantons kaum mehr ab. Die einheitliche Regelung für Verwaltung, Schulen, Spitäler und kantonale Betriebe führte zunehmend zu starren Strukturen, die notwendige Anpassungen an sich verändernde Realitäten verhinderten. Das Einstimmigkeitsprinzip bei GAV-Änderungen blockierte vielfach Reformen, die längst überfällig waren.
Modernes Personalrecht für mehr Leistungsorientierung
Die SOHK erachtet ein modernes Personalrecht als Chance für mehr Leistungsorientierung, grössere Flexibilität und eine klarere Verantwortungszuteilung. In der Privatwirtschaft sind differenzierte Leistungsbeurteilungen, marktgerechte Lohnentwicklungen und individuelle Entwicklungsperspektiven selbstverständlich. Diese Prinzipien sollten auch im kantonalen Personalrecht verankert werden.
Gegen wettbewerbsverzerrende Parallelwelten
Ein modernes Personalrecht stärkt nicht nur den Service Public, sondern entlastet auch den Arbeitsmarkt. Es beseitigt die heute bestehenden wettbewerbsverzerrenden Parallelwelten zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft und schafft – gerade bei zunehmendem Fachkräftemangel – gleich lange Spiesse zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern.
Die SOHK ruft den Kantonsrat auf, die Kündigung des GAV als Auftakt für eine grundlegend neue Personalarchitektur zu nutzen. Aus Sicht der Wirtschaft braucht es künftig keinen GAV mehr. Ein schlankes, gesetzlich verankertes Personalrecht mit klar definierten Anstellungsbedingungen, differenziert nach den Bedürfnissen der jeweiligen Bereiche, genügt. So können Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig die nötige Flexibilität für die spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Bereiche der Verwaltung, der Schulen, der Spitäler und der kantonalen Betriebe gewährleistet werden.
Wirtschaft erwartet Mitwirkung in Begleitgruppe
Die Ratsleitung des Kantonsrates hat heute die Einsetzung einer parlamentarischen Spezialkommission angekündigt. Damit bei der Erarbeitung eines ausgewogenen und praxisnahen Personalrechts auch die Erfahrungen und Perspektiven der Arbeitgeberseite berücksichtigt werden können, fordert die Solothurner Handelskammer zusätzlich die Einsetzung einer Begleitgruppe, bei der auch Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und des Gewerbes Einsitz nehmen können.
Mit der Kündigung des GAV schafft der Kanton Solothurn die Grundlage für ein leistungsfähiges, differenziertes und zukunftssicheres Personalrecht, das den Bedürfnissen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen gerecht wird.
Auskünfte erteilt:
Daniel Probst
Direktor Solothurner Handelskammer
M 079 645 61 01