Medienmitteilung | Solothurner Handelskammer unterstützt Bilaterale III und fordert schlanke und unbürokratische Umsetzung

Schweiz EU

Die Solothurner Handelskammer hat ihre Stellungnahme zum Vertragspaket «Bilaterale III» eingereicht und spricht sich klar für den Erhalt des gesicherten Marktzugangs zur EU aus. Für die exportorientierte Wirtschaft im Kanton Solothurn ist das Paket ein zentraler Standortfaktor. Die Handelskammer verbindet ihre Zustimmung mit der Erwartung, dass die nationale Umsetzung schlank und ohne zusätzliche Belastungen für Unternehmen erfolgt.

«Die Unternehmen brauchen keinen Swiss Finish, sondern verlässliche Märkte und klare Regeln. Entscheidend ist, dass die Schweiz das Paket pragmatisch umsetzt und nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet», sagt Daniel Probst, Direktor der Solothurner Handelskammer.

Über 64 Prozent der Solothurner Exporte gehen in EU- und EFTA-Staaten, weshalb verlässliche Rahmenbedingungen für Industrie, Gewerbe und KMU von entscheidender Bedeutung sind. Zusätzliche nationale Hürden würden aus Sicht der Handelskammer zu einem Wettbewerbsnachteil führen und insbesondere kleinere Unternehmen unverhältnismässig belasten.

Wirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Solothurn
Die Unternehmen im Kanton Solothurn sind in besonderem Mass in europäische Wertschöpfungsketten eingebunden. Ohne geregelte Beziehungen riskieren sie Marktzugangsbeschränkungen, höhere Zertifizierungskosten und längere Zulassungsverfahren. Das Vertragspaket stärkt den Standort Solothurn, schafft Planbarkeit für Investitionen und verhindert schleichende Handelshemmnisse, die sich direkt auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung auswirken würden.

Institutionelle Sicherheit und Mitsprache
Das Vertragspaket stärkt nicht nur den Marktzugang, sondern auch die politische Stabilität im Verhältnis zur EU. Mit dem neuen Streitbeilegungsmechanismus und der Möglichkeit des «Decision Shaping» erhält die Schweiz wieder Einfluss auf Regelungen, die sie wirtschaftlich betreffen. Dies erhöht die Rechtssicherheit und schafft verlässlichere Rahmenbedingungen für exportorientierte Unternehmen.

Forderung nach schlanker Umsetzung in der Schweiz
Die Handelskammer erwartet, dass die Umsetzung der Abkommen in der Schweiz auf das Wesentliche beschränkt bleibt. Sie lehnt nationale Verschärfungen im Arbeitsrecht, insbesondere beim Kündigungsschutz, klar ab, da diese die Flexibilität des Arbeitsmarkts schwächen und zu Mehrkosten führen würden. Die flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz werden unterstützt, sofern sie verhältnismässig bleiben und keine zusätzliche Bürokratie verursachen.

Stromabkommen als Beitrag zur Versorgungssicherheit
Positiv bewertet die Handelskammer das geplante Stromabkommen. Es verbessert die Netzstabilität, schafft neue Marktchancen für die schweizerische Stromproduktion und erhöht die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winter. Auch hier fordert die Handelskammer eine Umsetzung ohne zusätzliche nationale Auflagen, damit das Abkommen seine Wirkung voll entfalten kann.