Mehrwertsteuer (MWST) im Handel mit der EU

Möchten Sie Doppelbesteuerungen oder eine Steuerakkumulation verhindern? Schauen Sie genau hin bei grenzüberüberschreitenden Geschäften oder Dienstleistungen in und mit der EU und stellen Sie sicher, dass sie sich ein solides Wissen zum Thema Mehrwertsteuer (MWST) aneignen. Wir unterstützen Sie mit ersten Informationen und persönlicher Beratung.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Mehrwertsteuervorschriften der EU und die Auswirkungen auf Schweizer Exporteure zusammengestellt. Unsere Merkblätter vertiefen verschiedene Aspekte des Themas und stehen unten zum Download zur Verfügung:
1. Praxis der Mehrwertsteuer im Geschäftsverkehr mit der EU
Bei grenzüberschreitenden Geschäften stellt sich immer wieder die Frage nach der korrekten Abwicklung betreffend die Mehrwertsteuer. Vor allem, wenn mehrere Unternehmen über den gleichen Gegenstand Verträge abschliessen und die Ware und die Rechnung nicht demselben Weg folgen, ergeben sich Fragen zur optimalen Abwicklung und zu Themen wie Rechnungsstellung, steuerliche Registrierung, Meldepflicht etc. In unserem Merkblatt finden Sie Angaben dazu, welche mehrwertsteuerlichen Bedingungen in solchen Fällen zu beachten sind.
2. EU-Verzollung
Unter einer EU-Verzollung versteht man die Einfuhrverzollung im Eintrittsland der EU mit anschliessender steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung in ein anderes EU-Land. Mit einer EU-Verzollung erhalten Lieferungen von Schweizer und Liechtensteiner Exporteure den „EU-Status“ und profitieren so von den gleichen steuerlichen Bedingungen wie bei Lieferungen aus einem EU-Staat. Unser Merkblatt beschreibt die Voraussetzungen und Vorteile für Schweizer Exporteure.
3. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (igL) / Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb (igE)
Im Zusammenhang einer EU-Verzollung oder eines Warenlagers in der EU trifft man regelmässig auf die Begriffe innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb. Doch was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung bzw. ein innergemeinschaftlicher Erwerb? Unser Merkblatt dazu zeigt auf, was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.
4. Warenlager in der EU
Bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen stellt sich immer wieder die Frage, wie die Lieferzeit verkürzt werden kann. Eine Möglichkeit hierzu besteht darin, die Waren in einem Warenlager in der EU vorzuhalten und dann bei Bedarf zu entnehmen und an die Kunden in der EU zu liefern. In unserem Merkblatt finden Sie Informationen dazu welche mehrwertsteuerlichen Bedingungen in diesem Fall berücksichtigt werden müssen.
5. EU-Mehrwertsteuervorschriften bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr
Die zunehmende Internationalisierung bringt es mit sich, dass auch Dienstleistungen immer häufiger grenzüberschreitend erbracht werden; zum Beispiel bei Montagearbeiten, Reparaturen oder Beratungsdienstleistungen. Unser Merkblatt zeigt die damit verbundenen mehrwertsteuerlichen Bedingungen.
6. Besteuerung von auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sind Leistungen, die über das Internet oder ein elektronisches Netz erbracht werden. Unser Merkblatt beschreibt, wie diese Leistungen besteuert werden.
7. Mehrwertsteuerliche Registrierung in der EU
Im Gegensatz zur Schweiz kennen die meisten EU-Länder keine Umsatzlimiten für die MWST-Pflicht bei ausländischen Unternehmen. Demnach kann ein Schweizer Unternehmen schon mit einem einzelnen Umsatz mit geringem Wert in einem EU-Land MWST-pflichtig werden. Unser Merkblatt listet auf welche Geschäfte eine MWST-Pflicht auslösen können und wie ist der Ablauf einer entsprechenden Registrierung aussieht.
8. Rechnungsanforderungen in der EU
In unserem Merkblatt erfahren Sie, welche Pflichtangaben eine Rechnung in der EU enthalten muss.
9. Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten (VAT in the Digital Age, ViDA)
Unser Merkblatt zeigt auf, welche Neuerungen das ViDA-Paket bringt und was die Einführung der E-Rechnung durch die deutsche Regierung für Schweizer Exporteure bedeutet. Für Schweizer Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, besteht derzeit keine Pflicht zum Empfang oder zur Ausstellung einer E-Rechnung.
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