Neue Formulare für die Arbeitslosenentschädigung (ALE)

Antragsformular

Ab Oktober 2025 kommen für die Arbeitslosenentschädigung (ALE) neue Formulare zur Anwendung.

Ab Januar 2026 können die aktuellen Versionen dieser Formulare von den Arbeitslosenkassen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Leistungsart Arbeitslosenentschädigung wird künftig über das neue Auszahlungssystem ASAL 2.0 abgewickelt.

Für das neue System wurden die Formulare für die Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels Schrifterkennungs-Software gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übertragen.

Aus diesem Grund sind die identische Darstellung der Felder und die Wiedergabe des QR-Codes unentbehrlich. Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

Damit die Arbeitgeber, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, stehen ihnen die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» unter arbeit.swiss im Vorab zur Verfügung. Das SECO bittet die Arbeitgeber, ab Oktober 2025 ausschliesslich die neuen Formulare zu verwenden.

Die neuen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.