Parolen zu den Volksabstimmungen vom 30. November

Abstimmung

Der Vorstand der Solothurner Handelskammer hat die Parolen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 30. November 2025 beschlossen. Die Handelskammer sagt klar Nein zur Juso-Initiative und zur Service-Citoyen-Initiative. Zu den kantonalen Vorlagen fasst sie keine Parolen, da keine unmittelbare wirtschaftliche Relevanz besteht.

Beide Volksinitiativen würden aus Sicht der Solothurner Handelskammer die wirtschaftliche Stabilität schwächen und zusätzliche Belastungen für Unternehmen schaffen. Der Vorstand der Handelskammer spricht sich deshalb einstimmig dagegen aus.

Juso-Initiative schwächt Nachfolgeregelungen und Investitionen
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» will Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit einer Steuer von 50 Prozent belasten. Aus Sicht der Handelskammer wäre dies ein schwerer Eingriff in die Nachfolgefähigkeit vieler Betriebe.

Im Kanton Solothurn sind zahlreiche Unternehmen eigentümergeführt und in betriebliche Substanzwerte investiert. Eine solche Steuer würde Nachfolgeregelungen erheblich erschweren, zusätzliche Fremdfinanzierungen erzwingen und den vollen oder teilweise Verkauf von Betrieben notwendig machen. Sie würde zudem Kapital ins Ausland verlagern und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz schwächen. Die Solothurner Handelskammer lehnt die Initiative daher klar ab.

Service-Citoyen-Initiative belastet kleine und mittlere Unternehmen
Die Service-Citoyen-Initiative verlangt, dass alle Schweizerinnen und Schweizer im Laufe ihres Lebens einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit leisten. Dieser kann militärischer, sozialer oder ökologischer Natur sein.

Die Handelskammer anerkennt den Wert des Milizsystems, hält aber eine allgemeine Dienstpflicht für unverhältnismässig. Sie würde Unternehmen zusätzlich belasten, weil Mitarbeitende während Wochen oder Monaten ausfallen könnten. Gerade kleinere Betriebe hätten Mühe, solche Abwesenheiten aufzufangen. Aus Sicht der Wirtschaft bringt die Initiative keinen erkennbaren Nutzen, sondern verursacht zusätzlichen Aufwand. Die Handelskammer empfiehlt deshalb auch hier ein klares Nein.

Keine Parolen zu kantonalen Vorlagen
Zu den drei kantonalen Geschäften – dem Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3 in Solothurn, der Kürzung des STAF-Ausgleichs in den Jahren 2026 und 2027 sowie der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes – fasst die Solothurner Handelskammer keine Parolen.

Diese Vorlagen betreffen vor allem Finanz- und Verwaltungsfragen des Kantons und haben keine unmittelbare Relevanz für die Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Kanton Solothurn.