Stellenmeldepflicht ab 2025

Jobangebot

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2025 publiziert. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufsarten gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres 2025. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote in einer Berufsart. Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet. Eine Berufsart wird ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent in die Liste aufgenommen.

Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Alle Berufsarten, die im 2024 meldepflichtig waren, sind dies auch im Jahr 2025. Neu meldepflichtig sind zudem unter anderem Führungskräfte in Vertrieb und Marketing und Servicehilfskräfte in Restaurants. Während im Jahr 2024 etwa 3,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, steigt diese Quote im Jahr 2025 auf etwa 6,5 Prozent.

Die meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2025 sind einsehbar unter: www.arbeit.swiss

 

Check-Up 2025

Der Check-Up 2025 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2025 an. Mit dem Check-Up 2025 können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.

Achtung: Die Prüfung einer allfälligen Meldepflicht anhand der Berufsbezeichnung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt. Das zuständige RAV prüft anhand der konkreten Anforderungen und Tätigkeiten abschliessend, ob Ihre Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen im RAV Vermittlung in Solothurn (vgl. Liste unten) gerne zur Verfügung.