Systemunterbruch bei ALV wegen neuem Auszahlungssystem

Jobroom

Aufgrund der Einführung eines neuen Auszahlungssystems für den Bereich der Arbeitslosenentschädigung wird der Job-Room inklusive eServices ab dem 19. Dezember 2025, 12 Uhr mittags bis 6. Januar 2026, ca. 7 Uhr nicht verfügbar sein.

Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit»:
Da der Job-Room ab dem 19. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht, sollten Sie eine allfällige Voranmeldung von Kurzarbeit ab Anfang Januar 2026 am besten bereits vor dem 19. Dezember 2025 einreichen. Die Voranmeldung muss 10 Tage vor der Einführung von Kurzarbeit eingereicht werden. Diese Frist kann aufgrund des Betriebsunterbruchs des Systems nicht verkürzt werden.

Während der Job-Room nicht zugänglich ist, können Sie die Voranmeldung von Kurzarbeit auch via PDF-Formular per E-Mail oder Post an die für Sie zuständige kantonale Amtsstelle (KAST) schicken. Sämtliche Adressen der für Sie zuständigen KAST finden Sie unter Adressen / Kontakte.

Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» für den Monat September 2025:
Sie haben 3 Monate Zeit, um Ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen (Art. 38 Abs. 1 AVIG). Aufgrund des Betriebsunterbruchs von Job-Room ab dem 19. Dezember 2025 empfehlen wir Ihnen, die Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025 so früh wie möglich über den eService einzureichen.

(Stellenmeldepflichtige) Stellen melden:
Melden Sie sämtliche meldepflichtigen Stellen, die Sie zu besetzen haben und von denen Sie schon wissen, idealerweise bis zum 18. Dezember 2025. Ab dem 19. Dezember 2025, 12 Uhr können Stellen nur noch per Mail oder Telefon beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden.

Wichtig: Die Stellenmeldepflicht ist aufgrund des Betriebsunterbruchs der Systeme nicht ausser Kraft gesetzt.

Kandidaten finden:
Wenn Sie ab dem 19. Dezember 2025 Kandidaten suchen, so bitten wir Sie, sich an das für Sie zuständige RAV oder den für Sie zuständigen Arbeitgeberservice zu wenden. Sie können Ihnen mithilfe der Personalberatenden passende Kandidaten vorschlagen.

Anmeldungen beim RAV von gekündigten Mitarbeitenden:
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden nach der Kündigung, dass sie sich so rasch als möglich beim RAV anmelden möchten und dies während dem 19. Dezember 2025 – 06. Januar 2026 online nicht möglich ist.

Warum wird der Job-Room ausser Betrieb gesetzt?
Aufgrund der Einführung des neuen Auszahlungssystems müssen sämtliche Daten und Dokumente von dem alten in das neue System überführt werden. Um Datenverluste ausschliessen zu können, dürfen in keinem System Datenmutationen vorgenommen werden. Das SECO ist sich bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (RAV oder KAST). Bitte beachten Sie die kantonalen Webseiten bzw. die Webseiten der für Sie zuständigen Arbeitslosenkasse für Öffnungszeiten während der Feiertage.

Hier finden Sie ab Mitte Oktober weitere Informationen:

Download Informationsschreiben