Ursprungszeugnis (UZ) und Beglaubigungen

Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware. Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag des Exporteurs. Mit der Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind weltweit die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Ein Ursprungszeugnis oder eine von den Handelskammern beglaubigte Rechnung bezieht sich immer auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und immer auf eine konkrete Lieferung. Die Waren haben beim Import im Bestimmungsland dadurch keine präferenzielle Zollbehandlung (Zollfreiheit oder Zollreduktion). Für die präferenzielle Einfuhr sind andere, in den Freihandelsabkommen geregelte Bedingungen massgebend.

 

Wann braucht es Beglaubigungen?

  • Importvorschriften
  • Akkreditive-Geschäfte
  • Nachweis für Re-Export
  • Überwachung von Importkontingenten

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt.

 

Eine Beglaubigung erhalten Sie:

  • über E-origin (für registrierte Benutzer)
  • indem Sie ein UZ-online Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis online ausfüllen

Gebühren und Tarife

Der Gebührentarif gibt Ihnen Auskunft über die aktuellen Gebühren unserer Exportprodukte (Ursprungszeugnisse, Ursprungsbescheinigungen, Inlandbeglaubigungen, Carnets ATA / CPD, etc.).

Nachfolgend finden Sie sämtliche Gebühren und Tarife der Solothurner Handelskammer.

Ihre Ansprechpersonen

dashmire 2 sw
Dashmire Rizvanaj-Ademi
032 626 24 25
Karin sw
Karin Seywald
032 626 24 25
cinzia sw
Cinzia Rusoci
032 626 24 25