Ursprungszeugnis (UZ) und Beglaubigungen
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware. Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag des Exporteurs. Mit der Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind weltweit die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Ein Ursprungszeugnis oder eine von den Handelskammern beglaubigte Rechnung bezieht sich immer auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und immer auf eine konkrete Lieferung. Die Waren haben beim Import im Bestimmungsland dadurch keine präferenzielle Zollbehandlung (Zollfreiheit oder Zollreduktion). Für die präferenzielle Einfuhr sind andere, in den Freihandelsabkommen geregelte Bedingungen massgebend.
Wann braucht es Beglaubigungen?
- Importvorschriften
- Akkreditive-Geschäfte
- Nachweis für Re-Export
- Überwachung von Importkontingenten
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt.
Eine Beglaubigung erhalten Sie:
- über E-origin (für registrierte Benutzer)
- indem Sie ein UZ-online Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis online ausfüllen
Online-Beglaubigungsgesuch und Verordnung
Gebühren und Tarife
Der Gebührentarif gibt Ihnen Auskunft über die aktuellen Gebühren unserer Exportprodukte (Ursprungszeugnisse, Ursprungsbescheinigungen, Inlandbeglaubigungen, Carnets ATA / CPD, etc.).
Nachfolgend finden Sie sämtliche Gebühren und Tarife der Solothurner Handelskammer.