Carnet ATA Verfahren - Anschluss Saudi Arabien ab 1. Juni 2024

Das Sekretariat ICC in Paris teilt mit, dass das Königreich Saudi-Arabien am 1. Juni 2024 dem Carnet-Verfahren beigetreten ist. Die Vereinigung der saudischen Handelskammern ("The Federation of Saudi Chambers") wird die 80. Garantierorganisation der internationalen Garantiekette WCF/ATA.

 

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Carnet ATA werden von den saudi-arabischen Zollbehörden im Rahmen des WCO Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung (Istanbul-Abkommen vom 26. Juni 1990) akzeptiert. 

Carnet ATA können für die folgenden Verwendungszwecke ausgestellt werden:

  • Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen
  • Berufsausrüstung
  • Warenmuster zur Vorführung
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke 

Für weitere Informationen steht Ihnen der Exportdienst gerne zur Verfügung.