Carnet ATA Verfahren - Anschluss Saudi Arabien ab 1. Juni 2024
Das Sekretariat ICC in Paris teilt mit, dass das Königreich Saudi-Arabien am 1. Juni 2024 dem Carnet-Verfahren beigetreten ist. Die Vereinigung der saudischen Handelskammern ("The Federation of Saudi Chambers") wird die 80. Garantierorganisation der internationalen Garantiekette WCF/ATA.

Carnet ATA werden von den saudi-arabischen Zollbehörden im Rahmen des WCO Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung (Istanbul-Abkommen vom 26. Juni 1990) akzeptiert.
Carnet ATA können für die folgenden Verwendungszwecke ausgestellt werden:
- Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen
- Berufsausrüstung
- Warenmuster zur Vorführung
- Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
Für weitere Informationen steht Ihnen der Exportdienst gerne zur Verfügung.