Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EFTA-Indonesien
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat am 24. September 2021 die letzten notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen. Das Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien beitragen.
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Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EFTA-Indonesien (pdf, 196.2 kB) |