Ja zum Stromgesetz; 2x Nein zu den Gesundheitsinitiativen
Die Solothurner Wirtschaft ist auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung angewiesen. Deshalb stimmt der Vorstand der Solothurner Handelskammer der Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit zu. Hingegen emp-fiehlt der Vorstand die Prämien- und die Kostenbremse-Initiative zur Ablehnung.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zielt darauf ab, die Grundlagen für eine erhöhte Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse in der Schweiz zu schaffen.
Ja zur Stärkung der Versorgungssicherheit
Das Gesetz ist ein Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere im Hin-blick auf den Winter. Dabei soll sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen verringert werden. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben.
Um eine sichere und bezahlbare Stromversorgung zu gewährleisten, sind jedoch weitere Massnahmen nötig: Der Ausbau der inländischen Stromproduktion muss technologieoffen geschehen und alle klimaneutralen Stromerzeugungstechnologien umfassen. Lange Laufzeiten bestehender Kernkraftwerke und neue klimaneutrale Erzeugungsarten stärken die Versorgungssicherheit zusätzlich.
Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Haushaltseinkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung bezahlen muss.
Bei Annahme der Initiative müssten der Bund und die Kantone 4.5 Mia. Franken mehr Mittel zur Verfügung stellen als bisher. Der Kanton Solothurn müsste mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 50 Mio. Franken rechnen. Der Regierungsrat spricht von beträchtlichen finanziellen Folgen, «die in der aktuellen Situation als untragbar erscheinen» und Steuererhöhung «wohl unausweichlich» machen.
Nein zur Kostenbremse-Initiative
Die Kostenbremse-Initiative will das Wachstum der Gesundheitskosten an die Lohnentwicklung koppeln. Durch diesen starren Mechanismus droht eine Rationierung von Gesundheitsleistungen. Zudem würde mit Kostenzielvorgaben pro Kanton ein Bürokratiemonster geschaffen.
Bei Ablehnung der Gesundheitsinitiativen treten entsprechende Gegenvorschläge mit tieferen Kosten und konkreten Kostensenkungsmassnahmen in Kraft. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt das Stromgesetz zur Annahme und lehnt die beiden Gesundheitsinitiativen ab.