Ja zur Reform der Verrechnungssteuer
Die Herausforderung für unsere Unternehmen sind zahlreich. Am Konjunkturhimmel ziehen dunklere Wolken auf und die Probleme mit den Lieferketten dauern an. Die Unsicherheit nimmt zu. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihre Hausaufgaben macht und die Verbesserungen der Rahmenbedingungen konsequent vorantreibt. Das gilt ganz besonders im Steuerbereich. Ein Ausblick auf die Reform der Verrechnungssteuer.
Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die Reform der Verrechnungssteuer. Durch den Wegfall der Verrechnungssteuer können Geschäfte in die Schweiz zurückgeholt werden. Das stärkt den heimischen Anleihenmarkt, verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und beschert Bund, Kantonen und Gemeinden höhere Steuereinnahmen. Heute vertreibt die Verrechnungssteuer das Geschäft mit Anleihen ins Ausland. Im Vergleich zum BIP gibt beispielsweise Luxemburg 190-mal (!) mehr Anleihen aus. In der Schweiz hingegen ist der Anleihenmarkt rückläufig. Seit 2009 sankt das Volumen an Obligationen um 57 Prozent. Zu Recht wollen Bundesrat und Parlament den Rückgang stoppen. Die Reform der Verrechnungssteuer soll das Geschäft mit der Fremdkapitalfinanzierung in die Schweiz zurückholen.
Gleichzeitig verspricht ein liquiderer Markt bessere Konditionen bei der Aufnahme von Fremdkapital. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass die Zinsen mit der Reform um bis zu 0,15 Prozent tiefer sind, wenn die Nachfrage nach inländischen Obligationen steigt. Das klingt nach wenig, macht aber gerade bei öffentlichen Investitionen viel aus. Wenn ein Kanton oder ein Spital eine Anleihe von 300 Millionen Franken aufnimmt, entspricht die Zinsreduktion einer Senkung der Kosten um 4,5 Millionen Franken über zehn Jahre. Selbstverständlich können auch Unternehmen, Energieversorger oder ÖV von günstigeren Konditionen profitieren. Die Belebung des Anleihenmarkts fördert die Finanzierung von Innovationen und den Umbau zu mehr Nachhaltigkeit. Insgesamt zeigt eine Studie von BAK Economics, dass das BIP mit der Reform nach zehn Jahren um 0,7 Prozent höher liegt.
Die Reform der Verrechnungssteuer ist gut austariert. Die Steuer wird nur da abgeschafft, wo sie der Schweiz schadet. Die Abschaffung betrifft nur neue Obligationen. Die Reform generiert für den Staat Mehreinnahmen. Schätzungen zufolge sollen allein dem Bund nach zehn Jahren jährlich 490 Millionen Franken zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. Diese kommen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zugute. .
Es ist bedauerlich, dass gegen die überfällige Reform der Verrechnungssteuer von links das Referendum ergriffen wurde. Aber selbstverständlich gehört dies zu unserer Demokratie. Die Schweizer Wirtschaft wird sich der Diskussion stellen. Gegen die Reform wird oft mit Schlagworten und falschen Behauptungen argumentiert. So sprechen die Gegner beispielsweise nur von Steuerausfällen, obwohl diese durch Mehreinnahmen mehr als kompensiert werden. Sie behaupten auch, dass mit der Revision sofort die Steuerkriminalität grassiert, obwohl nur ein Prozent der Finanzvermögen von Privaten direkt in Schweizer Anleihen gehalten wird. Die institutionellen Anleger unterliegen einer Buchhaltungspflicht. Diese stellt eine hohe Barriere gegen Steuerhinterziehung dar. Auch ist die Revision für den Staat ein gutes Geschäft. Und sie ist sehr gezielt. Nur rund sechs Prozent der Verrechnungssteuern fällt bei Obligationen an. Zudem sind nur neue emittierte Obligationen vom Wegfall der Verrechnungssteuer betroffen. Wenn es zu Mindereinnahmen kommt, dann fallen diese erst nach Jahren an und sie werden durch höhere Steuereinnahmen mehr als kompensiert.
Der Vorstand der Solothurner Handelskammer stimmt der Reform der Verrechnungssteuer einstimmig zu. Die Reform stoppt unnötige Steuergeschenke ans Ausland und holt Wertschöpfung und Steuereinnahmen in die Schweiz zurück. Damit sie gelingt, braucht es indes ein grosses Engagement und viel Aufklärungsarbeit. Unterstützen Sie die Kampagne! Alles Material und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.verrechnungssteuer-ja.ch.