Mediemitteilung - Abstimmungen vom 14. Juni 2015
Am 14. Juni 2015 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ab. Mit dem revidierten RTVG sollen Wirtschaft und Gewerbe künftig pro Jahr rund 200 Millionen statt wie bisher 40 Millionen Franken Radio- und TV-Gebühren bezahlen. Das entspricht einer Zunahme von 400 Prozent. Und dies unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht. Zudem führt das neue System zu einer Doppelbesteuerung. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten sollten Unternehmen nicht mit zusätzlichen Gebühren und Abgaben belastet werden. Die Solothurner Handelskammer empfiehlt die Revision des RTVG deshalb zur Ablehnung.
Medienmitteilung zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015 |
Revision Radio- und Fernsehgesetz (pdf, 40.0 kB) |