Medienmitteilung - Abstimmung 24.09.2017
Das Schweizer Stimmvolk hat die Reform der Altersvorsorge 2020 und die damit verbundene Mehrwertsteuererhöhung abgelehnt. Das doppelte Nein ebnet den Weg für eine nachhaltige Sanierung der Altersvorsorge. Nun ist der Bundesrat gefordert, die Parteien und Sozialpartner zügig an einen Tisch zu bringen und innert wenigen Monaten eine neue Reform vorzulegen, damit die unbestrittenen Massnahmen rasch umgesetzt werden können.
Die Schweizer Stimmberechtigten haben das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 mit 52,7 Prozent abgelehnt. Gleichzeitig hat sich der Souverän mit 50,1 Prozent gegen die mit der Reform verknüpfte Mehrwertsteuererhöhung ausgesprochen.
Nein zur Vermischung der Säulen und zum Ausbau der AHV
Statt das System zu stabilisieren und die künftigen Renten zu sichern, hat das eidgenössische Parlament die Vorlage überladen, so dass die finanzielle Schieflage der Schweizer Altersvorsorge bei einer Annahme der Vorlage sogar noch zusätzlich verschärft worden wäre.
Mit der Vermischung der beiden Säulen und der Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken für Neurentner wurden die notwendigen Anpassungen und daraus resultierenden Einsparungen gleich wieder zunichtegemacht.
Ablehnung ebnet Weg für eine nachhaltige Sanierung
Die Ablehnung des vorliegenden Reformvorschlags ebnet den Weg für eine Sanierung, welche das Schweizer Vorsorgesystem nachhaltig sichert, ohne die finanzielle Schieflage zu verschärfen und die Umverteilung von Jungen und Ungeborenen zu Rentnern zu verstärken.
Um die AHV finanziell zu stabilisieren, braucht es das Rentenalter 65 für Mann und Frau sowie eine moderate Anhebung der Mehrwertsteuer. Darüber hinaus muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt und mit Massnahmen innerhalb der beruflichen Vorsorge angemessen kompensiert werden. In diesen drei zentralen Punkten waren sich die vier Bundesratsparteien bisher einig.
Auf dieser Grundlage ist der Bundesrat nun gefordert, die Parteien und Sozialpartner zügig an einen Tisch zu bringen und innert wenigen Monaten eine neue Reform vorzulegen, damit die unbestrittenen Massnahmen rasch in Kraft gesetzt werden können.