Medienmitteilung - Abstimmungen vom 10. Juni 2018
Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes klar und deutlich zur Ablehnung. Mit dem neuen Gesetz droht eine Erhöhung der Produktionskosten für die Industrie. Zudem wirken die Detailvorschriften und die Zwangsvorgaben innovationshemmend und führen zu einem Investitionsstau. Die Vollgeld-Initiative und das Bundesgesetz über die Geldspiele werden sogar einstimmig abgelehnt.
Für die Solothurner Wirtschaft ist eine sichere, zuverlässige und kostengünstige Energieversorgung zentral. Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes führt mit Detailvorschriften und Zwangsvorgaben zu höheren Produktionskosten für die Industrie. Das ist Gift für den hiesigen Wirtschaftsstandort, der bereits heute mit hohen Kosten zu kämpfen hat.
Übertriebene Regulierungen verhindern Innovationen und führen zu Investitionsstau
Das Hauptproblem für die Wirtschaft in der vorliegenden Teilrevision des Energiegesetzes ist die geplante, vollständige Übernahme der Basismodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) in die kantonale Gesetzgebung.
Mit den MuKEn 2014 sollen Detailvorschriften eingeführt werden, welche mit Standardlösungen innovative Lösungsansätze verhindern und sogar einen Investitionsstau bewirken können, wenn ältere Wärmeerzeuger wegen drohenden Zusatzkosten solange wie möglich repariert statt ersetzt werden.
Für eine Lösung mit Zielvorgaben statt mit Detailvorschriften
Im Gesetzgebungsprozess haben die kantonalen Wirtschaftsverbände eine Lösung vorgeschlagen, welche auf Zielvorgaben statt auf aufwändige, bürokratische Detailvorschriften setzt. Diese Lösung baut auf den Klima- und Energiesparzielen des kantonalen Energiekonzeptes des Regierungsrates auf und ermöglicht einen effektiven Klimaschutz ohne die negativen Effekte einer übertriebenen Regulierung.
Bei einem Nein zur Teilrevision des Energiegesetzes steht der Weg für eine solche wirtschafts- und eigentümerverträglichere Lösung offen. Die vorliegende Teilrevision des Energiegesetzes jedoch lehnt der Vorstand der Solothurner Handelskammer klar und deutlich ab.
Einstimmiges Nein gegen Vollgeld-Initiative und gegen Geldspielgesetz
Die Vollgeldinitiative lehnt der Vorstand der Solothurner Handelskammer einstimmig ab. Für die Wirtschaft sind eine stabile Geldpolitik und ein funktionierendes Bankensystem essentiell. Wenn den Banken verboten wird, mit Geld auf Zahlungskonten zu arbeiten, werden sich Finanzdienstleistungen, Hypotheken und Kredite erhöhen, mit entsprechenden negativen Folgen für KMU und Privathaushalte.
Auch das Geldspielgesetz empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer einstimmig zur Ablehnung. Für die Wirtschaft ist insbesondere mit der zunehmenden Digitalisierung der uneingeschränkte Online-Zugang mit entsprechenden grenzüberschreitenden Dienstleistungen zentral. Netzsperren stellen ein gefährliches Präjudiz dar und schaden der Wirtschaft.
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