Medienmitteilung - COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundes
Ab sofort können von der Coronavirus-Krise geschüttelte Wirtschaftsbetriebe Unterstützung aus dem insgesamt 20 Milliarden Franken umfassenden Hilfsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen. Schätzungen zufolge könnten es bis zu 20 Prozent aller Betriebe sein, die auf entsprechende Überbrückungskredite zur Linderung von Notsituationen, die durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bzw. der Massnahmen zu ihrer Eindämmung entstanden sein können, angewiesen sind. Die Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute) haben ihren Informationsaustausch fortgesetzt und sich über das reibungslose Anlaufen der Hilfsaktion vergewissert.
(Solothurn, 26. März 2020) Von den vom Bund als Hilfsmassnahme verbürgten 20 Milliarden Franken werden, Schätzungen von Solothurner Banken zufolge, mehrere Hundert Millionen Franken als Notkredite auch in Betriebe im Kanton Solothurn fliessen. Innert weniger Tage haben sich die im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute auf die vom Bund verlangte, unbürokratische Abwicklung der Hilfsgesuche vorbereitet. Seit Donnerstag, 26. Marz 2020, treffen bei den Banken nun entsprechende Kreditgesuche ein und werden, die Notlage der Gesuchsteller widerspiegelnd, allesamt äusserst speditiv behandelt. Erste Auszahlungen sind kurz nach Öffnung der Banken am Donnerstagmorgen erfolgt.
Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch
Die Solothurner Handelskammer SOHK und der Kantonalsolothurnische Gewerbeverband kgv informieren ihre Mitglieder laufend über die zu wählende Vorgehensweise bei Hilfsgesuchen (Kurzarbeit, Kreditgesuche) und bieten gegebenenfalls auch persönliche Unterstützung an. Die Banken ihrerseits behandeln die Gesuche für entsprechende Kreditvereinbarungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit. Die drei kantonalen Wirtschaftsdachverbände werden in den kommenden Tagen ihre ersten, in der vollkommen neuen Situation gemachten Erfahrungen austauschen, um den Ablauf der Massnahmen kontinuierlich zu optimieren.
Beanspruchung von Hilfe bedeutet Verzicht auf Geltendmachung des Bankkundengeheimnisses
SOHK, kgv und Solothurner Banken weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den finanziellen Unterstützungen um rückzahlbare Kredite handelt, und dass die Hilfsaktion bis Ende Juli 2020 dauert. Unternehmen, welche die Hilfe beanspruchen möchten oder müssen, sollten bei der Abschätzung ihrer individuellen, durch COVID versursachten Gefährdungs- und Risikolage, dieses Zeitfenster berücksichtigen. Unternehmen, die einen Hilfskredit beanspruchen, verzichten mit Unterzeichnung der Kreditvereinbarung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung des Notkredits ausserdem gegenüber ihrer Bank und sämtlichen relevanten Behörden auf die Geltendmachung des Bankkundengeheimnisses. Dies gilt auch gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung. Solothurner Banken empfiehlt deshalb Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern, bei ihrer Hausbank nicht ohne vorgängige Absprache mit ihren Kontrollstellen (Revisionsstelle, Treuhänder) vorstellig zu werden.
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Medienmitteilung - COVID-19: Die Hilfsmassahmen von Bund und Kanton gut angelaufen (pdf, 107.5 kB) |