Medienmitteilung – Doppeltes JA stärkt den Werkplatz Kanton Solothurn und sichert Arbeitsplätze und Wohlstand
Der Vorstand der Solothurner Handelskammer unterstützt die «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) des Bundes und die kantonale Umsetzung der Steuerreform einstimmig. Die beiden Vorlagen sorgen für die notwendige Rechtssicherheit, stärken den Wirtschaftsstandort und Werkplatz der Schweiz und des Kantons Solothurn nachhaltig und sichern Arbeitsplätze und Wohlstand. Als Ausgleich für einen kompetitiven Gewinnsteuersatz steht die Solothurner Handelskammer hinter namhaften Gegenfinanzierungen und flankierenden Massnahmen, welche von vermögenden Personen und der Wirtschaft finanziert werden und der Bevölkerung, dem Kanton und den Gemeinden zugutekommen.
Auf internationalen Druck muss die Schweiz die Steuerprivilegien für international tätige Gesellschaf-ten aufheben. Privilegierte Statusgesellschaften bezahlen heute im Kanton Solothurn 8,5 bis 10 Pro-zent Gewinnsteuern, während normal besteuerte Unternehmen rund 21 Prozent abliefern müssen.
Mit der Steuerreform des Bundes werden die Privilegien für die Statusgesellschaften aufgehoben. Neu sollen alle Firmen gleich lange Spiesse erhalten. In der Konsequenz müssen die Statusgesellschaften deutlich mehr Steuern bezahlen, während die übrigen Gesellschaften steuerlich entlastet werden.
Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen im Kanton Solothurn
Mit einem Steuersatz für juristische Personen von rund 13 Prozent, zusätzlichen Entlastungsmöglichkeiten wie der Patentbox und dem Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie einer Kapitalsteuer von 0,8 Promille stellt der Kanton Solothurn die internationale und interkantonale Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn im Bereich der Unternehmensbesteuerung sicher.
Von den international tätigen Unternehmen hängen im Kanton Solothurn 5’000 Arbeitsplätze ab. Entweder direkt oder über die zahlreichen Zuliefer- und Gewerbebetriebe, welche von den Aufträgen dieser international tätigen Gesellschaften abhängig sind. Der Steuerertrag der besonders mobilen Unternehmen beläuft sich insgesamt auf 35 bis 45 Mio. CHF – also rund 15 Prozent der Einnahmen aller juristischen Personen. Weitere 35 bis 45 Mio. CHF Steuern bezahlen natürliche Personen, die direkt und indirekt bei hochmobilen Unternehmen arbeiten.
Namhafte Gegenfinanzierungen dank Solothurner Lösung
Als Ausgleich steht die Solothurner Wirtschaft hinter einer namhaften Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen, welche von der Wirtschaft finanziert werden und der Bevölkerung, dem Kanton und den Gemeinden zugutekommen.
Die Gegenfinanzierung beinhaltet eine Erhöhung der Vermögenssteuer auf Vermögen über 1 Mio. CHF um 40 Prozent, wobei der Maximalsatz erst für Vermögen ab drei Millionen Franken zur Anwendung kommt. Bei den flankierenden Massnahmen verpflichtet sich die Wirtschaft zu einem Beitrag von jährlich rund 30 Mio. Franken. Zusammen mit den Lohnbeiträgen aus der Vorlage des Bundes leisten die Arbeitgeber des Kantons Solothurn damit über 44 Mio. CHF an flankierende Massnahmen.
Ausgleich der Gemeinden für eine mehrheitsfähige Vorlage
Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage unterstützt die Solothurner Handelskammer eine grosszügige Entlastung der Gemeinden. Damit wird sichergestellt, dass den natürlichen Personen durch die Umsetzung der Steuervorlage keine Steuererhöhungen drohen.
Aus Sicht der Solothurner Handelskammer sind die STAF-Vorlage des Bundes und die Solothurner Lösung eine Investition in die Zukunft des Kantons Solothurn. Sie sind eine Chance, Arbeitsplätze und Steuersubstrat zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen im Kanton Solothurn nachhaltig zu verbessern.
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