Medienmitteilung – eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2014
Am 28. September 2014 stimmen die Solothurner Stimmberechtigten über das Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) ab. Die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) weist seit je her eine massive Unterdeckung aus. Eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG) verlangt nun, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen auf eine solidere Basis gestellt werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden die Solothurner Steuerzahler erheblich belasten. Die Solothurner Handelskammer forderte deshalb im Oktober 2013 Regierungsrat und Kantonsparlament auf, die Versicherten angemessen in die Pflicht zu nehmen und damit den Staatshaushalt zu entlasten. Die aktuelle Vorlage ist für den Steuerzahler nicht akzeptabel. Die Solothurner Handelskammer empfiehlt deshalb, die beiden vorliegenden Varianten abzulehnen.
Medienmitteilung zur eidg. Volksabstimmung vom 28. September 2014 |
Doppeltes NEIN zum Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (pdf, 652.2 kB) |