Ja zur überfälligen BVG-Reform; Nein zur schädlichen Biodiversitätsinitiative

Abstimmung 2004 09 v3

Die Solothurner Handelskammer empfiehlt einstimmig ein Ja zur überfälligen BVG-Reform. Die Reform sichert die berufliche Vorsorge langfristig. Einstimmig abgelehnt wird die schädliche Biodiversitätsinitiative. Die Verfassungsänderung zum Gebäudeversicherungsgesetz empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer einstimmig zur Annahme.

Ein Ja zur BVG-Reform ist ein Ja zur Sicherung der Renten für künftige Generationen. Sie stellt sicher, dass die berufliche Vorsorge auch mit steigender Lebenserwartung stabil und verlässlich bleibt.

Reform sichert berufliche Vorsorge langfristig
Die BVG-Reform ist notwendig, um das System der beruflichen Vorsorge finanzierbar zu halten. Ohne Anpassungen droht eine finanzielle Schieflage der zweiten Säule, die künftig zu Rentenkürzungen oder zu erhöhten Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern führen könnte. Die Reform ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der auf drei Säulen fussenden Altersvorsorge in der Schweiz.

Die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzug kommt insbesondere Teilzeitarbeitenden sowie Personen mit niedrigerem Einkommen und mehreren Jobs zugute. Frauen, die oft Teilzeit arbeiten oder Erwerbsunterbrechungen haben, profitieren von besseren Vorsorgeleistungen.

Durch die Senkung des Umwandlungssatzes wird die ungerechte Umverteilung von Jung zu Alt gebremst. Für ältere Mitarbeitende bietet die Reform Ausgleichsmassnahmen, um Renteneinbussen zu vermeiden und eine faire Übergangsregelung zu gewährleisten.

Nein zur schädlichen Biodiversitätsinitiative
Die Biodiversitätsinitiative empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer einstimmig zur Ablehnung. Bereits heute setzt der Bund zahlreiche Massnahmen zum Schutz der Biodiversität um, mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu sichern und das ökologische Gleichgewicht in der Schweiz zu wahren.

Jedoch schiesst die Biodiversitätsinitiative weit über das Ziel hinaus. Sie hat weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft, die Bau- und Energiewirtschaft, die Lebensmittelindustrie und für Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen.

Die Solothurner Handelskammer befürwortet einen pragmatischen Ansatz zum Schutz der Biodiversität, der die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bevölkerung besser berücksichtigt und den Handlungs- und Entwicklungsspielraum für die Schweiz auch in Zukunft wahrt.

Ja zur Verfassungsänderung zum Gebäudeversicherungsgesetz
Die Solothurner Handelskammer unterstützt die Verfassungsänderung zum Gebäudeversicherungsgesetz einstimmig. Die Änderung sorgt dafür, dass die Solothurnische Gebäudeversicherung flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann.