Medienmitteilung - kant. Volksabstimmung vom 30. November 2014
Am 30. November 2014 stimmen die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn über eine Teilrevision des Energiegesetzes ab. Die Gesetzesänderung sieht neu ein Verbot und eine Ersatzpflicht von Elektroheizungen bis ins Jahr 2030 vor. Das neue Energiegesetz bedeutet einen gravierenden Angriff auf das Privateigentum, verursacht hohe Kosten und widerspricht der CO2-Politik des Bundes. Elektrospeicherheizungen haben ein grosses Potenzial, um unter anderem unregelmässig anfallenden Strom im Winter dezentral speichern zu können. Die Solothurner Handelskammer lehnt die Teilrevision des Energiegesetzes deshalb ab.
Medienmitteilung zur kant. Abstimmung vom 30. November 2014 |
NEIN zum Verbot von Elektroheizungen (pdf, 44.9 kB) |