Medienmitteilung – Klares Ja zum Covid-19-Gesetz
Am 28. November 2021 stimmt die Schweiz zum zweiten Mal über das Covid-19-Gesetz ab. Das Gesetz beinhaltet das Covid-19-Zertifikat, das für Reisen innerhalb der EU bis vorerst Juli 2022 nötig bleiben wird. Zudem enthält es die rechtlichen Grundlagen für den Schutzschirm für Grossveranstaltungen. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt das Gesetz klar zur Annahme.
Das Covid-19-Gesetz beinhaltet die rechtliche Grundlage für das Covid-Zertifikat. Dieses erlaubt geimpften, getesteten oder genesenen Personen im Berufs- und Privatleben eine schrittweise Rückkehr in die Normalität.
Verhinderung von weiteren Lockdowns
Die Anwendung des Covid-Zertifikats ist eine wirksame Massnahme zur Verhinderung von weiteren Lockdowns mit verheerenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Dank des Covid-19-Gesetzes ist es dem Bund möglich, Covid-Zertifikate auszustellen oder die zur Überprüfung notwendigen Systeme zu betreiben. Ein Wegfall des Covid-Zertifikats hätte einschneidende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz.
Drohende massive Hürden beim Reisen
Bei Reisen innerhalb der EU wird das Covid-Zertifikat vorerst bis Juli 2022 notwendig bleiben, eine Verlängerung ist möglich. Die Anerkennung der Schweizer Zertifikate durch die EU setzt voraus, dass die Schweiz über EU-kompatible rechtliche Grundlagen verfügt. Eine Ablehnung des Gesetzes hätte insbesondere für die international ausgerichtete Solothurner Wirtschaft negative Auswirkungen. Für Geschäftsreisen und Ferien im Ausland würden unnötig massive Hürden aufgebaut.
Unterstützungsbeiträge für Pandemiebetroffene
Weiter wären mit einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes die finanziellen Unterstützungsbeiträge für Personen, die aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gefährdet. Das ist absolut nicht im Sinne der Wirtschaft. Vielmehr braucht es diesbezüglich eine möglichst weitgehende Rechtssicherheit. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer sagt klar JA zum Covid-19-Gesetz.
Die Pflege braucht keinen Sonderstatus
Die Pflegeinitiative hingegen lehnt der Vorstand der Solothurner Handelskammer klar ab. Zwar nimmt die Initiative ein wichtiges Thema auf, schiesst aber über das Ziel hinaus. So haben Bestimmungen über Arbeits- und Lohnbedingungen einzelner Berufsgruppen nichts in der Verfassung zu suchen.
Ein Eingriff in die Vertragsfreiheit der Spitäler ist auch deshalb unnötig, weil die Löhne für die betroffenen Fachkräfte bereits heute gut sind und infolge des Fachkräftemangels noch weiter steigen werden. Der vernünftige Gegenvorschlag kommt der Initiative weit entgegen, unterstützt die Ausbildung von Pflegefachpersonen mit fast einer Milliarde Franken und kann vom Bund rasch umgesetzt werden.
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Klares Ja zum Covid-19-Gesetz (pdf, 103.1 kB) |