Medienmitteilung - Solothurner Wirtschaftsverbände zum Coronavirus
Jetzt ruft die Solothurner Wirtschaft zum Nachjustieren der Massnahmen und zum rechtzeitigen Nachdenken über die «Zeit danach» auf
Die wirtschaftlichen Unterstützungspakete von Bund und Kantonen gegen die negativen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 sind stark nachgefragt. Die mit der Umsetzung betrauten Kreise haben Fahrt aufgenommen und bewältigen die aussergewöhnliche Herausforderung mit beachtlichem Engagement. Schwachstellen zeigen sich demgegenüber bei der sachlichen Unverhältnismässigkeit gewisser Schutzmassnahmen. Hier fordert die Solothurner Wirtschaft eine rasche Korrektur beim Vollzug. Überprüfbare betriebliche Schutzmassnahmen sollen, wenn das Bundesrecht es zulässt, dann erlaubt werden, wenn sie die gleiche Sicherheit zu gewähren vermögen wie radikale Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Des Weiteren fordern die Solothurner Wirtschaftsverbände die mit dem Erlass und dem Vollzug von Massnahmen betrauten Behörden aller Stufen dazu auf, für den Fall einer sich nachhaltig verbessernden Situation bzw. für die Phase nach Abklingen der Pandemie rasch ein Programm vorzulegen, welches den Wirtschaftenden und den Konsumentinnen und Konsumenten aufzeigt, wie die Rückkehr zur Normalität vorschriftenseitig ausgestaltet werden wird. Notrecht darf nach Auffassung der Solothurner Wirtschaftsverbände auf jeden Fall nur so lange gelten, wie wirklich Not herrscht..
(Solothurn, 02. April 2020) Die drei Spitzenverbände der Solothurner Wirtschaft, (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute) nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, dass alle mit der Implementierung von Hilfsmassnahmen betrauten Kreise – Behörden, Wirtschaftsverbände und Sozialpartner – der Bewältigung der ausserordentlichen Herausforderung gewachsen sind. Die Hilfsmassnahmen von Bund (Notkredite) und Kantonen (Kurzarbeit, Direktzahlungen) werden von den Betroffenen rege nachgefragt. Den mit den Auszahlungen der Hilfeleistungen betrauten Stellen ist es gelungen, unter widrigsten Umständen die zur Bewältigung der Notlage erforderlichen Dienstleistungskapazitäten bereit zu stellen. Dass dabei nicht nur die staatlichen Sozialversicherungseinrichtungen, sondern auch die Banken ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht werden, findet allseits Anerkennung.
Schwachstellen beim Vollzug
Während die Hilfeleistungen gut angelaufen sind, manifestieren sich beim Vollzug der auf Notrecht gestützten Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit offenkundige Schwachstellen. Die Solothurner Wirtschaft fordert die mit dem Vollzug betrauten Behörden dazu auf, das Massnahmenpaket kontinuierlich auf Angemessenheit zu prüfen und gegebenenfalls den beim Vollzug vorhandenen Spielraum auszuschöpfen. Die Verfügbarkeit der öffentlichen Dienstleistungen wird bedauerlicherweise im Moment nicht flächendeckend gewährleistet, obwohl für eine unterschiedliche Handhabung keine Notwendigkeit besteht. Unverständlich scheint auch, dass Verhaltensweisen, die in anderen Kantonen mit guten Erfahrungen toleriert werden, etwa Drive-through-Angebote oder persönliche Beratungsgespräche in Ausstellungsräumen (immer unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln), im Kanton Solothurn verboten bleiben. Sofort auf ihren Effekt zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben wären auch innovative, von einzelnen Unternehmen vorgeschlagene Sicherheits-Konzepte. Wenn mit selbstauferlegten Schutzmassnahmen, etwa der Garantie der Einhaltung der Distanzvorschriften und mit der Einführung der Maskentragpflicht auf privater Basis das gleiche erreicht werden kann, wie nach Durchsetzung prohibitiver Vorschriften, könnten ohne jegliche Beeinträchtigung der Gesundheit viele wirtschaftliche Schäden vermieden werden.
Sofortiges Nachdenken über die Zeit danach gefordert
Noch zeichnet sich bei der Ausbreitung des Virus kein Licht am Ende des Tunnels ab, aber der Beginn der Phase des Abklingens der Pandemie wird hoffentlich in Bälde kommen. Die Solothurner Wirtschaftsverbände fordern die mit dem Erlass und dem Vollzug betrauten Behörden aller Stufen dazu auf, rasch ein Programm für den Wiedereinstieg in die Normalität vorzubereiten. Wohlverstanden: Nicht den Wiedereinstieg jetzt schon an die Hand zu nehmen, aber zeitnah ein Programm für den Wiedereinstieg vorzulegen. Das Programm soll den Wirtschaftenden und den Konsumentinnen und Konsumenten aufzeigen, wie die Rückkehr zur Normalität vorschriftenseitig ausgestaltet werden wird, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können. Das Notrecht, davon sind die Solothurner Wirtschaftsverbände überzeugt, darf auf jeden Fall nur so lange gelten, wie wirklich Not herrscht. Verzieht sich diese, sind die von der Verfassung garantierten Freiheiten umgehend wiederherzustellen.
Die Medienmitteilung als Download |
Medienmitteilung - COVID-19: Die Hilfsmassahmen von Bund und Kanton gut angelaufen (pdf, 107.5 kB) |