Medienmitteilung - Steuervorlage 17
Im Grundsatz begrüsst die Solothurner Handelskammer die Stossrichtung des Regierungsrats zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn. Mit einem kompetitiven Steuersatz von 12,9 Prozent für juristische Personen soll der Wirtschaftsstandort und Werkplatz Kanton Solothurn nachhaltig gestärkt werden. Für die politische Ausgewogenheit der Vorlage unterstützt die Solothurner Handelskammer namhafte Gegenfinanzierungen, flankierende Massnahmen und die Entlastung von Gemeinden.
Auf internationalen Druck muss die Schweiz die Steuerprivilegien für international tätige Gesellschaften aufheben. Privilegierte Statusgesellschaften bezahlen heute im Kanton Solothurn 8,5 bis 10 Prozent Gewinnsteuern, während normal besteuerte Unternehmen rund 21 Prozent abliefern müssen.
Mit der Steuervorlage 17 werden die Privilegien für die Statusgesellschaften aufgehoben. Neu sollen alle Firmen gleich lange Spiesse erhalten. In der Konsequenz müssen die Statusgesellschaften deutlich mehr Steuern bezahlen, während die übrigen Gesellschaften steuerlich entlastet werden.
Kompetitive Steuerstrategie zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem vorgeschlagenen Steuersatz von 12,9 Prozent folgt der Regierungsrat seinem eigenen, im Legislaturplan 2017 – 2021 formulierten Ziel, wonach die Steuerbelastung für Unternehmen tiefer als der Durchschnitt aller Kantone sein soll. Mit einem ordentlichen Steuersatz unter 13 Prozent positioniert sich der Kanton Solothurn künftig knapp in der vorderen Hälfte aller Kantone.
Die zusätzlich geplanten Entlastungsmöglichkeiten wie die Patentbox und der Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie eine Kapitalsteuer von 0,1 Promille stellen die internationale und interkantonale Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn sicher.
Bei mobilen Gesellschaften entscheidet der Steuersatz in hohem Masse über den Standort des Unternehmens. Auch bei weniger mobilen Gesellschaften entscheidet ein wettbewerbsfähiger Steuersatz mittel- bis langfristig über eine erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens.
Steuererhöhungen nur mit Gewinnsteuersatz unter 13 Prozent
Als Ausgleich für die kompetitive Steuerstrategie unterstützt die Solothurner Massnahmen zur Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen, welche von der Wirtschaft finanziert werden und der Bevölkerung, dem Kanton und den Gemeinden zugute kommen.
In diesem Sinne befürwortet die Solothurner Handelskammer eine Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von 60 auf maximal 70 Prozent und eine Erhöhung der Vermögensteuer auf Vermögen über 1 Mio. Franken um maximal 40 Prozent. Absolut zwingende Voraussetzung für beide Steuererhöhungen ist jedoch ein Gewinnsteuersatz unter 13 Prozent.
Eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 75 Prozent lehnt die Solothurner Handelskammer klar und deutlich ab. Zudem ist es zwingend, dass bei der Erhöhung der Vermögenssteuer die Progression so ausgestaltet wird, dass für steuerbare Vermögen unter 1 Mio. Franken keine Mehrbelastungen entstehen. Ein zweistufiger Tarif analog der heutigen Gewinnsteuersatz wäre eine mögliche Lösung.
Über 30 Millionen Franken von der Wirtschaft für flankierende Massnahmen
Im Zusammenhang mit dem Kompromiss hat sich die Wirtschaft verpflichtet, jährlich einen Beitrag von rund 30 Mio. Franken für flankierende Massnahmen auf Ebene des Bund und des Kantons zu leisten. Damit hat die Wirtschaft den ursprünglich im kantonalen USR III Paket in Aussicht gestellten Betrag von 15 bis 20 Mio Franken fast verdoppelt.
Mit dem vom Ständerat und der WAK-N verabschiedeten Paket «Steuerreform und AHV-Finanzierung» sollen den Arbeitgebern 0,15 Prozent Lohnbeiträge aufgebürdet werden. Im Kanton Solothurn macht das 13,3 Mio. Franken aus. Zusammen mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen, kantonalen Massnahmen, welche sich auf insgesamt 31 Mio. Franken addieren, müsste die Wirtschaft des Kantons Solothurn rund 44,3 Mio. Franken leisten. Damit würde der Bogen deutlich überspannt.
Konkret besteht die Gefahr, dass personalintensive Firmen, die keinen oder nur wenig Gewinn erzielen, plötzlich mehr an Beiträgen für flankierende Massnahmen zu leisten haben, als sie an Gewinnsteuern einsparen können. Der Kompromiss gerät so zu Lasten der KMU-Wirtschaft in ein Ungleichge-wicht. Aus diesem Grund fordert die Solothurner Handelskammer im Sinne des Kompromisses auf die Finanzierung der IT-Bildungsoffensive zu verzichten.
Auch ohne die IT-Bildungsoffensive leistet die Wirtschaft insgesamt 36,1 Mio. Franken, was immer noch deutlich über dem im Kompromiss vereinbarten Betrag von 30 Mio. Franken liegt.
Kritische Verschlechterung der Attraktivität des Werkplatzes Kanton Solothurn
Weiter ist die Solothurner Handelskammer mit einer tieferen Besteuerung von kleinen Einkommen einverstanden. Weitere Entlastungen für mittlere und höhere Einkommen sind zwar wünschenswert, aber im Moment finanziell nicht machbar. Mittel- und langfristig sollten aber weitere Steuersenkungen bei den natürlichen Personen unbedingt angestrebt werden. Auch bei den natürlichen Personen gehört der Kanton Solothurn heute zu den teuersten Kantonen.
Die Finanzierung der flankierenden Massnahmen über eine Erhöhung der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK-Beiträge) der juristischen Personen lehnt die Solothurner Handelskammer ab. Damit werden die Arbeitskosten, die in der Schweiz im Vergleich zum Ausland ohnehin schon hoch sind, weiter erhöht und die Attraktivität des Werkplatzes Kanton Solothurn massiv verschlechtert.
Eine Alternative zur FAK-Finanzierung bleibt die Standortabgabe (sog. «Weissensteinformel»). Sie bemisst sich aus einer Kombination von AHV-Lohnsumme und Gewinn und wird ausschliesslich bei juristischen Personen erhoben. Die betroffenen Unternehmen können die Abgabe als betrieblicher Aufwand statt als Steuer- oder als Personalaufwand verbuchen. Sie beeinträchtigt weder die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit, noch verteuert sie die Arbeitskosten.
Kanton muss Gemeinden zwingend stärker unterstützen
Die Solothurner Handelskammer fordert im Sinne des Kompromisses eine 100 Prozent Ausfinanzierung der Gemeinden durch den Kanton, ohne stufenweise, jährliche Kürzungen, jedoch nach Abzug der durch die SV17-Massnahmen erzielten Mehrerträge und Einsparungen durch Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Nach vier Jahren soll die Ausfinanzierung gemäss dem Kompromiss der Begleitgruppe überprüft werden.
Damit wird sichergestellt, dass den natürlichen Personen durch die Umsetzung der Steuervorlage keine Steuererhöhungen drohen.
Steuervorlage 17 als Chance für den Kanton Solothurn
Ein Gewinnsteuersatz von maximal 13 Prozent ist nicht nur zwingend, sondern auch dringend! Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Aus diesem Grund ist der gesetzgeberische Prozess unbedingt dahingehend aufzusetzen, dass eine allfällige Volksabstimmung spätestens am 19. Mai 2019 durchgeführt werden kann, idealerweise durch ein obligatorisches Referendum. Damit erhalten die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und dem Gesetzgeber bleibt die notwendige Zeit, die Grundlagen für ein Inkrafttreten am 1. Januar 2020 zu erarbeiten.
Zusammenfassend begrüsst die Solothurner Handelskammer im Grundsatz die Stossrichtung des Regierungsrates zur Umsetzung der Steuervorlage 17. Für den Kanton Solothurn ist die Reform eine Chance, Arbeitsplätze und Steuersubstrat zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
Medienmitteilung als Download |
Medienmitteilung - Kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (pdf, 94.7 kB) |