Medienmitteilung: Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung im Kanton Solothurn
Die heute vom Regierungsrat präsentierte Vorwärtsstrategie zur Umsetzung der «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) stärkt den Wirtschaftsstandort und Werkplatz Kanton Solothurn nachhaltig. Mit einem Steuersatz von 12,9 Prozent für juristische Personen, namhaften Gegenfinanzierungen und flankierenden Massnahmen sowie einer grosszügigen Entlastung der Gemeinden präsentiert sich der Solothurner Kompromiss politisch ausgewogen und fair.
Auf internationalen Druck muss die Schweiz die Steuerprivilegien für international tätige Gesellschaften aufheben. Privilegierte Statusgesellschaften bezahlen heute im Kanton Solothurn 8,5 bis 10 Pro-zent Gewinnsteuern, während normal besteuerte Unternehmen rund 21 Prozent abliefern müssen.
Mit der STAF-Vorlage werden die Privilegien für die Statusgesellschaften aufgehoben. Neu sollen alle Firmen gleich lange Spiesse erhalten. In der Konsequenz müssen die Statusgesellschaften deutlich mehr Steuern bezahlen, während die übrigen Gesellschaften steuerlich entlastet werden.
Vorwärtsstrategie zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem Steuersatz für juristische Personen von 12,9 Prozent folgt der Regierungsrat seinem eigenen, im Legislaturplan 2017 – 2021 formulierten Ziel, wonach die Steuerbelastung für Unternehmen tiefer als der Durchschnitt aller Kantone sein soll.
Die zusätzlich geplanten Entlastungsmöglichkeiten wie die Patentbox und der Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie eine Kapitalsteuer von 0,1 Promille stellen die internationale und interkantonale Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn sicher.
Namhafte Gegenfinanzierungen dank Solothurner Kompromiss
Als Ausgleich für die Vorwärtsstrategie schlägt der Regierungsrat Massnahmen zur Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen vor, welche von der Wirtschaft finanziert werden und der Bevölkerung, dem Kanton und den Gemeinden zugutekommen. Für die Solothurner Handelskammer bleibt ein Steuersatz für juristische Personen unter 13 Prozent zwingende Voraussetzung für Massnahmen zur Gegenfinanzierung.
In diesem Sinne unterstützt die Solothurner Handelskammer eine Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von 60 auf maximal 70 Prozent und eine Erhöhung der Vermögensteuer auf Vermögen über 1 Mio. Franken um 40 Prozent, wobei der Maximalsatz erst für Vermögen ab drei Millionen Franken zur Anwendung kommt.
Wirtschaft verpflichtet sich für flankierende Massnahmen
Bei den flankierenden Massnahmen hat sich die Wirtschaft im Sinne des Solothurner Kompromisses verpflichtet, jährlich einen Beitrag von rund 30 Mio. Franken auf Ebene des Bundes und des Kantons zu leisten. Damit hat die Wirtschaft den ursprünglich im kantonalen USR III Paket in Aussicht gestellten Betrag von 15 bis 20 Mio. Franken fast verdoppelt.
Mit der STAF-Vorlage werden den Arbeitgebern 0,15 Prozent Lohnbeiträge aufgebürdet. Im Kanton Solothurn macht das 13,3 Mio. Franken aus. Zusammen mit den vom Regierungsrat vorgeschlagenen, kantonalen Massnahmen, welche sich auf insgesamt 30,8 Mio. Franken addieren, soll die Wirtschaft des Kantons Solothurn rund 44,1 Mio. Franken leisten. Dieser Betrag übersteigt den Kompromissvorschlag deutlich und bedarf deshalb noch einer kritischen Überprüfung.
Finanzierung der flankierenden Massnahmen über Lohnbeiträge
Zur Finanzierung der flankierenden Massnahmen auf Ebene des Kantons setzte sich die Solothurner Handelskammer ursprünglich für eine Standortabgabe, die sogenannte «Weissensteinformel» ein. Sie bemisst sich aus einer Kombination von AHV-Lohnsumme und Gewinn und wird ausschliesslich bei juristischen Personen erhoben.
Der Regierungsrat schlägt nun stattdessen eine Erhöhung der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK-Beiträge) bei den juristischen Personen vor. Im Sinne der Planbarkeit für Unternehmen, den Vorteilen bei der Erhebung und der nachhaltigen Ergiebigkeit ist die Solothurner Handelskammer mit dem Vorschlag des Regierungsrates mangels besseren Alternativen einverstanden.
Gleichzeitig gilt es jedoch zu bedenken, dass damit die Arbeitskosten, die in der Schweiz im Vergleich zum Ausland ohnehin schon hoch sind, weiter erhöht werden und deshalb für juristische Personen, die keinen Gewinn erzielen, eine Belastung bedeuten können.
Ausgleich der Gemeinden für eine mehrheitsfähige Vorlage
Im Sinne des Solothurner Kompromisses forderte die Solothurner Handelskammer einen vollständigen Ausgleich mit einer Überprüfung nach vier Jahren. Mit der zwischen dem Kanton und den Gemeinden in der Zwischenzeit ausgehandelten Lösung, welche einen vollständigen Ausgleich im ersten Jahr vorsieht, diesen auf sechs Jahre befristet und stufenweise je um einen Sechstel kürzt, liegt eine mehrheitsfähige Vorlage auf dem Tisch.
Damit wird sichergestellt, dass den natürlichen Personen durch die Umsetzung der Steuervorlage keine Steuererhöhungen drohen.
Steuerreform und AHV-Finanzierung als Chance für den Kanton Solothurn
Zusammenfassend begrüsst die Solothurner Handelskammer die Bestätigung der Vorwärtsstrategie zur Umsetzung der «Steuerreform und AHV-Finanzierung». Die vorgeschlagene Reform ist eine Investition in die Zukunft des Kantons Solothurn. Sie ist eine Chance, Arbeitsplätze und Steuersubstrat zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
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Medienmitteilung - Kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 (pdf, 94.7 kB) |