Medienmitteilung - Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III
Am 3. November 2016 hat der Regierungsrat die Eckpunkte zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton Solothurn präsentiert. Mit einer Vorwärtsstrategie will die Regierung Arbeitsplätze sichern und die Steuerreform als Chance nutzen. Sie will damit die Attraktivität des Kantons Solothurn zum Wohle der Wirtschaft und der Bevölkerung nachhaltig stärken. Die Solothurner Handelskammer unterstützt die Stossrichtung des Regierungsrates und ist bereit, im Interesse einer ausgewogenen Vorlage ebenfalls einen Beitrag zu leisten.
Die Solothurner Regierung will die Unternehmenssteuerreform III als Chance nutzen, die Standortpolitik des Kantons Solothurn neu auszurichten. Die Attraktivität des Kantons Solothurn soll im interkantonalen und internationalen Wettbewerb zum Wohle der Wirtschaft und der Bevölkerung nachhaltig gestärkt werden.
Die Solothurner Handelskammer vertritt die Interessen von rund 500 Unternehmen im Kanton Solothurn. Sie unterstützt die Vorwärtsstrategie der Solothurner Regierung und ist bereit, im Interesse einer ausgewogenen Vorlage ebenfalls einen Beitrag für die Bevölkerung, den Kanton und die Gemeinden zu leisten.
Attraktiver Steuersatz sichert Arbeitsplätze
Mit der vorgesehenen Senkung des Gewinnsteuersatzes auf maximal 12,9 Prozent bewegt sich der Kanton Solothurn künftig auf einem international und interkantonal wettbewerbsfähigen Niveau. So verschafft er sich eine sehr gute Ausgangslage, um die im Kanton Solothurn ansässigen Statusgesellschaften halten zu können. Je nach Verhalten der anderen Kantone besteht sogar das Potenzial für zusätzliche Ansiedelungen und Investitionen.
Die vom Regierungsrat beschlossene Ausgestaltung der verschiedenen Instrumente der Unternehmenssteuerreform III (Patentbox, Mehrfachabzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E), Zinsbereinigte Gewinnsteuer) hilft, die heutige gute Wirtschaftsstruktur und die F&E-Aktivitäten im Kanton Solothurn zu halten und damit Arbeitsplätze zu sichern. Der Kanton Solothurn kann es sich nicht leisten, nur Massnahmen zugunsten der Grossunternehmen oder nur Instrumente für die kleineren und mittleren Unternehmen anzubieten. Es braucht, entsprechend der Wirtschaftsstruktur, einen attraktiven Massnahmen-Mix.
Eine Erhöhung der Dividenden-Teilbesteuerung lehnt die Solothurner Handelskammer ab. Im Rahmen von Nachfolgeregelungen sind gerade Familienbetriebe auf eine Entlastung der Dividendenbesteuerung angewiesen. Das Verhalten der Nachbarkantone spielt in dieser Frage auch eine wichtige Rolle.
Eine Investition ins Wachstumspotenzial
Die Vorwärtsstrategie stellt aufgrund der zu erwartenden Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden vorerst eine finanzielle Herausforderung dar. Allerdings sind «Nichtstun» oder «halbherzige Lösungen» keine Alternativen. Denn sie führen letztendlich zu einer weiteren Erosion des Steuersubstrates und damit langfristig zu noch grösseren finanziellen Ausfällen. Die geplante Umsetzung der Steuerreform hingegen ist eine Investition in das Wachstumspotenzial des Kantons Solothurn.
Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln des Bundes, dem verfügbaren Eigenkapital des Kantons und weiteren geplanten Massnahmen (Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, Anwendung von Härtefallregelungen für besonders stark betroffene Gemeinden) sollte es möglich sein, dass der Kanton und die Gemeinden Lösungen finden, um die notwendige Unternehmenssteuerreform stemmen zu können.
Flankierende Massnahmen der Wirtschaft
In Anbetracht der geplanten fortschrittlichen Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III ist die Wirtschaft bereit, im Interesse einer ausgewogenen Vorlage einen Beitrag für die Bevölkerung, den Kanton und die Gemeinden zu leisten. Für die konkrete Ausgestaltung von für alle Seiten mehrheitsfähigen Massnahmen stellen sich die Solothurner Handelskammer ihre Mitgliedunternehmen gerne zur Verfügung.
Im Fokus dieser sogenannten flankierenden Massnahmen stehen für die Solothurner Handelskammer Massnahmen zur Aktivierung und Qualifizierung von Arbeitskräften, welche der Gesellschaft und der Wirtschaft gleichermassen zu Gute kommen. Diese sollen den Kanton, vor allem aber die Gemeinden entlasten. Bei der Aktivierung stehen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das Nutzen des Potenzials älterer Arbeitskräfte und die Integration von gering Qualifizierten zur Diskussion. Unter Qualifizierung sind Massnahmen zur Förderung der Aus-, Weiter- und Nachholbildung zu verstehen.
Stärkung der Standortattraktivität
Die steuerliche Gesamtbelastung ist für Unternehmen ein wesentlicher Standortfaktor. Hinzu kommen weitere Standortkriterien wie die geografische Lage, der Arbeitsmarkt, die Wohnsituation, die Bildungsinstitutionen oder die Infrastruktur. Der Kanton Solothurn verzeichnet bereits einige kompetitive Vorteile. Um sich im Standortwettbewerb behaupten zu können, muss der Kanton Solothurn seine Stärken in Zukunft jedoch noch konsequenter nutzen und bestehende Schwächen beheben.
Die Solothurner Handelskammer und ihre Mitgliedunternehmen unterstützen die geplante Entwicklung einer Standortstrategie für den Kanton Solothurn, welche auf die nachhaltige Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III abgestimmt ist. Sie sind gerne bereit, Wissen und Ressourcen einzubringen und die gemeinsam erarbeitete Strategie mit vereinten Kräften umzusetzen.
Medienmitteilung zur Unternehmenssteuerreform III |
Mit Unternehmenssteuerreform III Arbeitsplätze sichern und Chance für den Kanton Solothurn nutzen (pdf, 125.9 kB) |