Medienmitteilung - Umsetzung Steuervorlage 17
Historischer Kompromiss für eine kompetitive Steuervorlage17 mit fairer Gegenfinanzierung und Entlastungen für Familien und für kleine Einkommen. Die Sozialpartner und die Gemeinden des Kantons Solothurn haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen historischen Kompromiss für die Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn geeinigt. Die Kompromisslösung sieht einen kompetitiven Steuersatz von 12,9 Prozent mit namhaften Gegenfinanzierungen für die Gemeinden und Entlastungen für Familien und für kleine Einkommen vor.
Der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn, der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband, die Solothurner Handelskammer und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Kompromisslösung, welche einen kompetitiven Steuersatz von 12,9 Prozent mit namhaften Gegenfinanzierungen und unterstützenden Massnahmen für Familien und für kleine Einkommen vorsieht, geeinigt. Basis des Kompromisses ist die vom Regierungsrat am 2. Februar 2018 kommunizierte Stossrichtung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn.
Internationaler Druck auf die Unternehmensbesteuerung
Auf internationalen Druck muss die Schweiz die Steuerprivilegien für international tätige Gesellschaften aufheben. Bei Wegfall der Privilegien müssten die betreffenden Gesellschaften mehr als doppelt so viel Steuern bezahlen als bisher.
Da Steuersitze schnell und unbürokratisch verschoben werden können, würden diese sofort in steuergünstige nationale und internationale Alternativstandorte verschoben werden. Ist einmal der Steuersitz weg, ist es eine Frage der Zeit, bis beim nächsten Investitionsentscheid auch Hauptsitze, Produktionsstätten und Arbeitsplätze folgen.
Kompetitiver Steuersatz zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Um als Wirtschaftsstandort und Werkplatz attraktiv bleiben zu können, ist es von links bis rechts unbestritten, dass der ordentliche Steuersatz für Juristische Personen gesenkt werden muss.
Die Sozialpartner und die Gemeinden haben sich auf einen neuen ordentlichen Steuersatz von 12,9 Prozent geeinigt. Über den nominalen Gewinnsteuersatz hinaus soll den Firmen die vom Bund vorgeschlagene Patentbox und der Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand vollständig gewährt werden.
Die Sozialpartner und die Gemeinden sind überzeugt, dass mit diesen steuerlichen Massnahmen die internationale und interkantonale Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn sichergestellt wird und dass damit das Steuersubstrat und die Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden können.
Faire Gegenfinanzierung über Dividendenbesteuerung, Vermögensteuer und Standortabgabe
Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindererträge einigten sich die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften und die Gemeinden im Bereich der Natürlichen Personen auf eine Erhöhung der kantonalen Dividendenbesteuerung von 60 auf 70 Prozent und auf eine Erhöhung der kantonalen Vermögenssteuer von 1,0 auf 1,4 Promille ab einem steuerbaren Vermögen von 1 Mio. Franken.
Zusätzlich schlagen die Sozialpartner und die Gemeinden eine Standortabgabe vor, welche ausschliesslich von den Juristischen Personen erhoben wird und neben einer minimalen Grundgebühr nur von Unternehmen zu entrichten ist, welche Gewinne versteuern. Die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften und die öffentliche Hand sind von dieser Abgabe nicht betroffen. Sie haben nur eine moderate Erhöhung der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK-Beiträge) um 0,1 Prozent zu tragen, damit die vorgesehene höheren Familienzulagen finanziert werden können. Für die Familienzulagen ist die Finanzierung über FAK-Beiträge gesetzlich zwingend.
Die flankierenden Massnahmen kosten insgesamt rund 30 Mio. Franken. Diese werden zum kleinen Teil (5 Mio.) durch eine moderate Erhöhung der FAK-Beiträge für alle Arbeitgeber und zum grossen Teil (25 Mio.) durch diejenigen Firmen finanziert wird, welche von der Steuersenkung profitieren.
Eine zusätzliche Gegenfinanzierung (20 Mio.) leistet der Bund mit der Erhöhung der Rückerstattung der Bundessteuern.
Unterstützung von Familien, Bildungsinvestitionen und Entlastung von kleinen Einkommen
Neben der kompetitiven Steuerstrategie einigten sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gemeinden auf verschiedene Massnahmen zur Unterstützung von Familien, für eine IT-Bildungsoffensive und für die Entlastung von kleinen Einkommen.
Die Familien sollen über eine Erhöhung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten, mittels der Finanzierung von Familienergänzungsleistungen und mit einem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung (Betreuungsgutscheine) unterstützt werden. Zusätzlich sollen die Familienzulagen erhöht werden. im Bildungsbereich sieht der Kompromissvorschlag die befristete Finanzierung einer IT-Bildungsoffensive in den Schulen des Kantons Solothurn vor.
Weiter sollen die Einkommenssteuern für kleine Einkommen gesenkt werden. Diese Steuern sind im Kanton Solothurn im Vergleich zu anderen Kantonen besonders hoch.
Historischer Kompromiss als Chance für den Kanton Solothurn
Die Steuerausfälle bei den Gemeinden sollen durch einen angepassten Finanzausgleichsmechanismus vollständig kompensiert werden.
Insgesamt führt das Gesamtpaket bei Einführung im Jahr 2020 zu einem temporären Defizit des Staatshaushaltes. Durch die positiven Effekte der kompetitiven Steuerstrategie werden diese jedoch mittelfristig kompensiert werden, so dass die Höhe der Gesamteinnahmen von Kanton und Gemeinden den Steuerertrag des Jahres 2017 nie unterschreiten werden.
Eine defensivere Strategie oder die Beibehaltung des Status Quo würde durch internationale und interkantonale Abwanderung mittelfristig zu tieferen Steuereinnahmen und Arbeitsplatzverlust führen. Deshalb ist es für die Beurteilung der Gesamtstrategie entscheidend, dass nicht nur der kurzfristige Planungshorizont des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans (IAFP) 2019-2022 betrachtet wird, sondern eine längere Periode.
Die vorliegende Lösung für eine kompetitive Steuervorlage mit fairer Gegenfinanzierung und Entlastungen für Familien und für kleine Einkommen entspricht einem gut schweizerischen Kompromiss, bei dem jede Partei Zugeständnisse machen musste. Die Vertreter der Gemeinden, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerschaft haben damit den von der Regierung am 2. Februar kommunizierten Rahmen ausgelotet und konkretisiert.
Gemeinsam fordern die Sozialpartner und die Gemeinden die Regierung auf, den historischen Kompromiss als Chance für die Ausgestaltung der Steuervorlage 17 weiter zu verfolgen.
Medienmitteilung zum Downloaden |
Medienmitteilung – Umsetzung der Steuervorlage 17 (pdf, 110.5 kB) |