Medienmitteilung - Wirtschaftsverbände zu den Massnahmen der Corona-Pandemie
Die Solothurner Handelskammer und der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband stehen grundsätzlich hinter einer Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Jedoch wird die aktuelle Kakophonie der kantonalen Massnahmen immer öfter nicht verstanden. Die Zeit von Alleingängen der Kantone muss spätestens mit dem Beginn der dritten Welle ein Ende haben. Weiter fordern die Wirtschaftsverbände eine rasche Umsetzung des Härtefallprogramms und die Umsetzung von weiteren Stützmassnahmen für die Wirtschaft.
Der Weg zwischen Selbstverantwortung und gezielten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist ein schmaler Grat.
Wirtschaft unterstützt Verschärfung der Massnahmen
Die Solothurner Handelskammer und der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband sind sich bewusst, dass die aktuelle Situation insbesondere im Kanton Solothurn äusserst kritisch ist. Es ist damit zu rechnen, dass ohne weitere Massnahmen zwischen Weihnachten und Neujahr das Übertragungsrisiko so stark zunehmen würde, so dass die Qualität der medizinischen Grundversorgung in den Spitälern, bei der Spitex und den Alters- und Pflegeheimem nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.
Längerfristig wäre es nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft schädlich, wenn die Epidemie nicht rasch eingedämmt werden kann. Vor diesem Hintergrund stehen die beiden Wirtschaftsverbände grundsätzlich hinter einer Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
Kakophonie der Massnahmen schadet der Krisenbewältigung
Eine Krise kann dann erfolgreich bewältigt werden, wenn alle an einem Strick ziehen. Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband und die Solothurner Handelskammer sind davon überzeugt, dass der Kanton Solothurn, seine Bevölkerung und die Wirtschaft die aktuelle Krise gemeinsam meistern kann.
Wenn sich die Kantone nicht rasch besser koordinieren können, muss der Bund wohl oder übel das Heft wieder stärker in die Hand nehmen. Die aktuelle Kakophonie der kantonalen Massnahmen werden immer öfter nicht verstanden, führen zu Verwirrung und Verunsicherung und verlieren dadurch schlussendlich ihre Wirkung. Die Zeit von Alleingängen der Kantone muss spätestens mit dem Beginn der dritten Welle ein Ende haben.
Rasche und unbürokratische Umsetzung des Härtefallprogramms
Die wichtigsten Stützmassnahmen, die der Staat bis jetzt für die Unternehmen geleistet hat, sind die Kurzarbeitsentschädigung und die Covid-19-Kredite. Bis jetzt sind im Kanton Solothurn im Jahresverlauf rund 260 Mio. Franken an Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt worden. Dazu kommen über 3'200 Covid-Kredite mit einer Bürgschaftssumme von 385 Mio. Franken. Auch die Kultur, der Sport, der öffentliche Verkehr, die Medien, Selbständige, Mieter, Kinderkrippen und Start-Up’s sind mit eigenen Programmen unterstützt worden.
Mit dem im Dezember vom Bund und dem Kanton Solothurn beschlossenen Härtefallprogramm im Umfang von 28.3 Mio. Franken können zudem Unternehmen unterstützt werden, deren Geschäftstätigkeit aufgrund von den Massnahmen besonders beeinträchtigt worden ist. Davon sind insbesondere Unternehmen der Eventbranche, Gastronomie, Hotellerie, aber auch Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe betroffen.
Wichtig ist, dass die A-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften rasch und unbürokratisch ausbezahlt und gewährt werden. Für die Wirtschaftsverbände ist klar, dass die Abwicklung für die Verwaltung eine grosse Herausforderung ist. Laut Verordnung ist es aber explizit möglich, dass Dritte beigezogen werden können. Damit sollten Verzögerungen oder Überlastungen ausgeschlossen werden. Die Wirtschaftsverbände werden die Situation laufend beobachten.
Zusätzliche Stützmassnahmen für Wirtschaft gefordert
Für gewisse Branchen und Betriebe ist die Härtefallregelung keine Lösung. Eine zunehmende Anzahl von Firmen beklagt zwar keine Umsatzeinbussen von über 40 Prozent, kämpft aber trotzdem mit stark abnehmenden Eigenkapital und droht, Konkurs zu gehen.
Aus diesem Grund hat der Bund in Aussicht gestellt, für solche Fälle zusätzliche Massnahmen prüfen. Wir unterstützen das und fordern den Regierungsrat des Kantons Solothurn auf, ebenfalls rasch entsprechende zusätzliche Massnahmen im Einklang mit dem Bund zu prüfen und umzusetzen, falls sich die Situation anfangs Jahr nicht schnell bessern sollte.
Mit dem am 4. November 2020 dringlich erheblich erklärten Auftrag «Vermeidung von Coronabedingten Konkursen mit Stützungsmassnahmen» von Josef Maushart (CVP) hat der Regierungsrat eine Grundlage für weitere Stützungsmassnahmen zur Hand.
Für bestimmte Betriebe kann auch das bestehende Wirtschafts- und Arbeitsgesetz herangezogen werden. So ermöglicht § 67 WAG die Unterstützung von einzelnen Unternehmen, die in der Krise auf andere Produktionszweige und Betriebsarten umstellen müssen. Eine solcher Fall ist in der aktuellen Pandemie sehr schnell mal möglich. Die Anwendung des WAG ist vor allem bei grösseren Firmen mit viel Arbeitsplätzen interessant, weil höhere Bürgschaften und Beiträge als beim Härtefallprogramm gesprochen werden können.