Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen)
Weshalb nach dem 1. Januar 2025 weiterhin zwei Sets (d.h. das aktuelle bzw. "alte" PEM-Übereinkommen sowie die revidierten Ursprungsregeln) in der PEM-Zone Anwendung finden, erfahren Sie in der publizierten Informationsnotiz vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG und SECO Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.